Der (Wieder)Eintritt

Jederzeit kann in die Evangelische Kirche eintreten, wer zu ihr gehören möchte und bisher keiner oder einer nicht-evangelischen Glaubensgemeinschaft angehört.

Auch wer ausgetreten ist, kann gerne wieder eintreten.

Wir freuen uns darüber!

Voraussetzungen für den Eintritt:
Wenn jemand Katholik ist oder einer anderen christlichen Konfession angehört:

  • Austritt aus der Katholischen Kirche oder der jeweiligen Konfession (beim Amtsgericht; gleichzeitige Zugehörigkeit zu zwei Konfessionen ist in Deutschland nicht möglich)
  • Aufnahme-Gespräch mit einem Pfarrer Ihrer Wahl – z.B. Pfarrer Thomas Werner – oder einer zentralen Kircheneintrittsstelle
  • formlose Aufnahme oder Aufnahme im Gottesdienst

Wenn jemand keiner Glaubensgemeinschaft angehört, jedoch getauft ist

  • Aufnahme-Gespräch mit einem Pfarrer Ihrer Wahl – z.B. Pfarrer Thomas Werner – oder einer zentralen Kircheneintrittsstelle
  • formlose Aufnahme oder Aufnahme im Gottesdienst

Wenn jemand keiner Glaubensgemeinschaft angehört und ungetauft ist

  • Aufnahme-Gespräch mit einem Pfarrer Ihrer Wahl – z.B. Pfarrer Thomas Werner
  • Aufnahme durch Taufe (im selbst bestimmbaren Rahmen oder im Gottesdienst)

Wenn jemand einer anderen Religion angehört

  • Austritt aus der jeweiligen Religion (gleichzeitige Zugehörigkeit zu zwei Religionen ist in Deutschland nicht möglich)
  • Aufnahme-Gespräch mit einem Pfarrer Ihrer Wahl – z.B. Pfarrer Thomas Werner
  • Aufnahme durch Taufe (im selbst bestimmbaren Rahmen oder im Gottesdienst)

Gehört jemand zu einem anderen Pfarrbezirk?

  • Der Pfarrer der Gnadenkirche kann auch den (Wieder)Eintritt oder die Taufe der Menschen begleiten und durchführen, die nicht zu seinem Pfarrbezirk gehören.
    Dabei empfiehlt es sich (kein „Muss“), die Zustimmung ihres jeweiligen evangelischen Ortspfarrers einzuholen (telefonisch möglich).

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